Definition: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zuzüglich kurzfristig monetarisierbarer Wertpapiere und Terminanlagen und gestellter finanzieller Sicherheiten abzüglich der Finanzschulden sowie zuzüglich positiver und abzüglich negativer Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente. Bei Unternehmenstransaktionen gibt es häufig Diskussionen über die Berechnung der Nettoverschuldung, denn der Käufer erhält als Kaufpreis den Unternehmenswert abzüglich Nettoverschuldung.