Unternehmens­interne Nach­folge

Sie möchten möglichst Kontinuität im Unternehmen, auch über Ihre aktive Zeit hinaus – aber ein familieninterner Nachfolger steht (noch) nicht zur Verfügung? Dann könnte eine unternehmensinterne, aber familienfremde Nachfolge für Sie interessant sein. Dabei erfolgt die Übergabe in bewährte Hände eines angestellten Mitarbeiters. Meist ist dies eine erfahrene Führungskraft.

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3 Tipps für Sie

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Nicht jeder Manager, der für die Unternehmensnachfolge geeignet wäre, ist auch bereit, das unternehmerische Risiko einzugehen. Gerade die Finanzierung des Kaufpreises kann ein Knackpunkt sein. Doch es gibt Lösungen, wie Sie „Brücken“ bauen können, z.B. durch eine Stundung des Kaufpreises oder die schrittweise Übergabe der Gesellschaftsanteile.

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Eine Möglichkeit der Finanzierung kann auch die Hinzunahme eines Eigenkapitalinvestors, also einer Beteiligungsgesellschaft (Private Equity), sein. Diese erwirbt einen signifikanten Anteil der Gesellschafteranteile, Ihr Manager hält ebenfalls einen Anteil und übernimmt die operative Führung. Damit erhalten Sie einen attraktiven Kaufpreis und Ihr Manager kann seine Beteiligung einfacher finanzieren, weil er vom Eigenkapitalinvestor oft Vorzugskonditionen eingeräumt bekommt.

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Vertrauen und Verbundenheit mit Ihrem unternehmensinternen designierten Nachfolger sind willkommen. Doch gehen Sie – bevorzugt mit externer, professioneller Beratung – nüchtern in die Bestandsaufnahme. Manchmal reicht es für die Sicherung der Unternehmenszukunft nicht, wenn Ihr Nachfolger „nur“ die von Ihnen gelernte Strategie und Kultur beibehält. Die Unternehmensnachfolge kann auch immer der Startschuss sein, das Unternehmen bewusst in die nächste Phase zu führen.

Das Relevante:

Unternehmens­interne Nach­folge

Eine interne Nachfolge muss nicht immer eine familieninterne Unternehmensnachfolge sein. In vielen Unternehmen haben sich familienfremde Führungskräfte bewährt

Eine interne Nachfolge muss nicht immer eine familieninterne Unternehmensnachfolge sein. In vielen Unternehmen haben sich familienfremde Führungskräfte bewährt; manchmal auch im Zusammenspiel mit familieninternen Nachfolgern. Diese Mitarbeiter kennt der Unternehmer häufig seit vielen Jahren und kann darauf vertrauen, dass sie das Unternehmen nach der Unternehmensnachfolge verantwortungsvoll fortführen. Grundsätzlich kann man dabei unterscheiden in einen Management Buyout (MBO), bei dem eine schon beschäftigte Führungskraft oder andere Mitarbeiter das Unternehmen oder Teile davon übernehmen, und einen Owner’s Buyout (OBO), bei dem ein Mitgesellschafter die Nachfolge übernimmt.

Management Buyout (MBO): Übernahme durch Mitarbeiter:

Ein entscheidender Vorteil des MBO ist die Kontinuität im Unternehmen. Nicht nur Sie kennen den oder die Mitarbeiter bereits, meist haben auch andere Stakeholder schon Erfahrungen gesammelt und persönliche Beziehungen zum Nachfolger aufgebaut. Wenn Lieferanten, Kunden, Finanzierungspartner wie die Hausbank und Ihre Mitarbeiter den oder die Manager bereits kennen, erhöht das die Chancen auf eine reibungslose Übergabe. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine erfolgreiche Strategie und eine bewährte Kultur grundlegend verändert werden. Das Vorwissen aller Beteiligten und gemeinsame Erfahrungen beschleunigen in der Regel auch den gesamten Übergabeprozess, der von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist.

Trotz dieser Pluspunkte gibt es jedoch auch Nachteile beim MBO: Voraussetzung ist zuerst einmal, dass es überhaupt eine geeignete Person im Unternehmen gibt, der Sie die Unternehmensnachfolge zutrauen. Wenn Sie sich gegen einen nachfolgeinteressierten Manager aus dem eigenen Haus entscheiden, kann es sein, dass dieser sich enttäuscht von Ihnen abwendet und das Unternehmen verlässt. Andererseits mag mancher Manager Ihnen als Nachfolger geeignet erscheinen, möchte aber nicht das unternehmerische Risiko und vor allem die finanzielle Verpflichtung eingehen. Dies ist häufiger ein Problem beim MBO: Sie erwarten einen angemessenen, marktgerechten Kaufpreis, doch Ihr Nachfolger verfügt selten über die notwendigen finanziellen Mittel und fürchtet eine hohe Verschuldung.

Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen:

  • Der Käufer nimmt, in der Regel gegen entsprechende Sicherheiten, ein Käuferdarlehen bei der Hausbank auf.
  • Sie geben ein Verkäuferdarlehen, das Ihr Nachfolger dann z.B. aus späteren Gewinnen des Unternehmens zurückführt.
  • Sie staffeln den Verkauf und sichern dem Nachfolger über Call-Optionen das Recht zu, weitere Anteile zu erwerben, sobald er sie finanzieren kann.
  • Ihr Nachfolger nutzt Fördermittel wie von der KfW (z.B. ERP-Gründerkredit) oder Landesförderinstituten.
  • Ihr Nachfolger erwirbt gemeinsam mit einem Finanzinvestor wie z.B. VR Equitypartner Anteile. Dabei erwirbt die Beteiligungsgesellschaft eine Mehr- oder Minderheit, greift aber selten direkt in die operative Führung ein; der Manager erhält oft zu Vorteilskonditionen („Sweet Equity“) Anteile.
Ausverkauf eines Gesellschafters – Übernahme durch Mitgesellschafter

Es ist nicht unüblich, dass Unternehmen auch von mehreren Personen gegründet und geführt werden oder Geschwister/Neffen bzw. Nichten gemeinsam die Unternehmensnachfolge der Vorgängergeneration angetreten haben. Dann kann es gut passieren, dass ein Gesellschafter aussteigen will, während der andere Gesellschafter das Unternehmen weiterführen möchte. Diese Trennung kann sowohl als Folge grundlegender Meinungsverschiedenheiten der geschäftsführenden Gesellschafter auftreten als auch im harmonischen Einverständnis. Vielleicht möchten Sie ja einen schrittweisen Rückzug vollziehen und Ihr Vermögen diversifizieren, während Ihr Bruder oder Neffe (oder beide) dann Ihre Anteile übernimmt. Dies kann übrigens unabhängig von der operativen Rolle geschehen. Auch hier gelten die gleichen Vorteile wie beim MBO: Kontinuität, mögliche Vermögensstreuung, schnelle Umsetzung der Nachfolge.

Owner’s Buyout (OBO) – schrittweiser Nachfolgeprozess

Der OBO ist eine spezielle Form des Verkaufs (an einen oder mehrere Finanzinvestoren), die in letzter Zeit bei Unternehmern immer beliebter wird. Dabei verkaufen Sie allein (oder gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern) ihre Anteile, aber mindestens einer aus dem Gesellschafterkreis beteiligt sich wiederum an der Erwerbergesellschaft (formal eine NewCo). Das hat für die Beteiligten gleich mehrere Vorteile: Wie beim MBO bleibt die Kontinuität gewahrt, aber es findet eine grundlegende Umschichtung des Vermögens statt. Sie haben nicht mehr, wie es sonst häufig der Fall war, den Großteil Ihres Vermögens im Unternehmen gebunden. Durch den Verkauf können Sie Ihr Vermögen unabhängig vom Unternehmen diversifiziert anlegen und nur mit einem kleineren Vermögensanteil am Unternehmen beteiligt bleiben. Auf diese Weise können Sie sich z.B. Mitspracherechte und eine Beteiligung an einer späteren Wertsteigerung sichern. Auch können Sie damit die operative und die gesellschaftsrechtliche Nachfolge entkoppeln: So können Sie zuerst die operative Führung übergeben, später erst die restliche Beteiligung.

Mein persönlicher Praxistipp:

Achten Sie bitte darauf, ob Ihr Manager in den Verhandlungen über die Nachfolgekonditionen die „Seiten wechselt“ – er vertritt dann nicht mehr zuerst Ihre Interessen, sondern die des Käufers. Dieser Wechsel kann aber durch offene Kommunikation und finanzielle Anreize transparent und vertrauensvoll gemanagt werden.

Christian Futterlieb
c.futterlieb@kc-nachfolge.de
+49 69 767 577 630