Vermögen strukturieren
Bei der Vermögensstrukturierung geht es vor allem darum, zwei unterschiedliche Facetten des Vermögens optimal aufeinander abzustimmen: die nach Ihren persönlichen Risiko-Rendite-Erwartungen optimierte Vermögensanlage („Asset Allocation“) mit der bestmöglichen ertragssteuerlichen Gestaltung und der gewünschten Nachfolgeplanung.
3 Tipps für Sie
Bei der Strukturierung Ihres Vermögens sollte neben einem Vermögensberater stets auch rechtliche und steuerrechtliche Expertise eingebunden werden. Natürlich bedeutet dies zu Beginn einen Mehraufwand, jedoch können Sie die Spezialisten vor späteren (und meist sehr viel teureren) Enttäuschungen bewahren, wie Verlust steuerlicher Vorteile oder spätere Erbstreitigkeiten.
Vorsicht vor Wechselwirkungen zwischen Privat- und Betriebsvermögen, wie sie bei unternehmerisch geprägten Vermögensstrukturen typisch sind. Ob im Vorfeld einer Unternehmensnachfolge oder auch nur bei der Erstellung Ihres Testaments – Steuerfallen wie Betriebsaufspaltung/ Sonderbetriebsvermögen müssen vermieden werden. Prüfen Sie auch, ob vorhandene Gesellschaftsverträge auf Ihr Testament abgestimmt werden müssen.
Welche Vermögensstruktur Sie am Ende wählen, liegt ganz bei Ihnen und ist abhängig von Faktoren wie Ihren Vermögenszielen und Wünschen. Vielleicht ist eine Stiftung oder eine Familiengesellschaft genau das Richtige für Sie. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie aber immer auch Alternativen geprüft haben. Denn manchmal soll die Lösung ja auch noch weit über Ihre eigene Nachfolge hinaus Bestand haben.
Das Relevante:
Vermögensstrukturierung
Bei der Strukturierung großer Vermögen gehört immer auch das Thema Steuern auf den Tisch bzw. in die Nachfolgeplanung. Das Thema ist selten so einfach, wie wir alle es gern hätten; es gilt, viele Fragen im Vorfeld zu klären. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Immobilienbesitzer, der bei einer Umschichtung seiner Immobilienwerte Gefahr läuft, aus steuerlicher Sicht als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft zu werden.
Die schlechte Nachricht zuerst: Je komplexer Ihre Vermögensstruktur ist, desto größer werden die steuerlichen Risiken bei der Strukturierung des Vermögens. Nun die gute: Andererseits steigen die Gestaltungsspielräume etwa durch den Einsatz von regulierten Vehikeln – wie (Spezial-)Fonds, Lebensversicherungen, Gesellschaftsformen und Stiftungen –, die häufig steuerlich anders behandelt werden als eine Direktanlage.
Lösungsinstrumente zur Vermögensstrukturierung
Diese Lösungsinstrumente kommen bei vielen Unternehmensnachfolgen zum Einsatz:
Familienpool
Beim Familienpool wird das gesamte Vermögen, das Sie an die nachfolgende Generation weitergeben wollen, in eine Gesellschaft eingebracht. Deren Gesellschafter sind Sie selbst und Ihre zukünftigen Erben. Das Gute: Sie können im Laufe der Jahre die Verteilung der Anteile verändern, ohne zwangsläufig auch gleich Stimmrechte oder Gewinnbezugsrechte anpassen zu müssen. So können Sie Vermögensteile zu Lebzeiten verschenken, ohne damit auch die Kontrolle aus der Hand geben zu müssen.
Sie können für den Familienpool unterschiedliche Rechtsformen wählen – je nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Orientierungspunkte können sein:
- Gründungsaufwand und -kosten
- laufender Verwaltungsaufwand
- Vererbbarkeit
- Haftung der Gesellschafter
(Spezial-) Fondslösungen
Sie können auch auf Spezialfonds zurückgreifen, die individuelle Bedürfnisse und Anlagestrategien berücksichtigen. Diese Möglichkeit steht Ihnen ab einem zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung. Spezialfonds kommen insbesondere bei betrieblichen Anlegern infrage. Ihre wichtigsten Vorteile sind die steuerliche Behandlung als Publikums-Investmentfonds, die Vereinfachung von Buchhaltung (stellt in der Bilanz eine einzige Position dar) und Reporting, die Bündelung von Vermögen und die individuelle Verwaltung innerhalb des Spezialfonds. Sie können im Rahmen des Fondsmanagements mehrere separate Vermögensverwalter mandatieren und durch ein einheitliches Reporting inklusive Risikobericht bewerten.
Versicherungslösungen
Im Rahmen der Vermögensstrukturierung bieten sich zahlreiche Versicherungslösungen zur finanziellen Absicherung oder Reduzierung von Haftungsrisiken an.
Stiftungen in der Nachfolgeplanung
Stiftungen werden immer populärer bei der Unternehmensnachfolge: Sie bringen dazu Ihre Gesellschafteranteile oder den Verkaufserlös als Stiftungsvermögen ein. Klare Vorgaben an die Stiftung regeln, wie das Vermögen verwendet werden soll. Das hat den Vorteil, dass das Vermögen/die Gesellschaftsanteile zusammengehalten werden und Ihr Wille als Stifter auch über Generationen gewahrt werden kann.
Das sollten Sie wissen: Stiftungen im Überblick
Selbstständige Stiftungen und Treuhandstiftungen
Selbstständige Stiftungen, auch rechtsfähige Stiftungen genannt, sind die verbreitetste Stiftungsform. Dabei erfüllt die Stiftung den von Ihnen (und ggf. weiteren Personen) definierten Zweck als eigenständige juristische Person. Treuhandstiftungen hingegen (auch: unselbstständig oder nicht rechtsfähig genannt) haben das Vermögen auf einen rechtsfähigen Treuhänder übertragen, der es zu vorgegebenen Bedingungen einsetzt. Steuerlich werden selbstständige und treuhänderische Stiftungen gleich behandelt.
Welche Stiftung ist für Sie am besten geeignet?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten – sie richtet sich vor allem nach Ihren Zielen als Stifter und der Höhe des Vermögens. Sollen wohltätige Zwecke verfolgt werden oder wollen Sie vor allem Ihre Familie versorgen? Kann das Stiftungsvermögen erhalten bleiben und trotzdem das Stiftungsziel erfüllt werden – oder ist eine Verbrauchsstiftung sinnvoller?
Mein persönlicher Praxistipp:
Eine Stiftung ist für viele Unternehmer als Nachfolgelösung attraktiv – verspricht sie doch, auch noch lange über die eigene Lebenszeit hinaus Ihren Geist weiterzugeben, Gutes zu tun und/oder nachfolgende Generationen abzusichern. Doch die Errichtung einer Stiftung ist in der Regel aufwendig. Denn es gilt, nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte sowie regulatorische Anforderungen zu prüfen und zu erfüllen, sondern möglichst alle späteren Eventualitäten zu berücksichtigen. Eine Stiftung lässt sich nur schwer verändern oder zurücknehmen. Damit sich eine selbstständige Stiftung kaufmännisch lohnt, sollte das Stiftungsvermögen mindestens hoch sechsstellig, besser siebenstellig sein. Auch sollten Sie sicherstellen, dass der administrative Aufwand in vernünftiger Relation zum Stiftungsvermögen steht, damit der Stiftungszweck auch sinnvoll umgesetzt werden kann.
Mathias Semar
m.semar@kc-nachfolge.de
+49 69 7447 94215