Zwischen einem Verkäufer und einem Käufer besteht beim Thema Unternehmenswert grundsätzlich ein Zielkonflikt. Während der Verkäufer sein gewachsenes Lebenswerk sieht, hat der Käufer zuerst mögliche Risiken im Blick, die im Unternehmen stecken könnten. Die mit einer Übergabe verbundenen Emotionen machen es nicht leichter, eine Einigung zu erzielen. Insofern scheitern nicht wenige Übergaben genau an diesem Thema.
Darum sollten sich Unternehmer schon frühzeitig mit einer objektiven Werteinschätzung beschäftigen, etwaige Reibungspunkte erkennen und diese möglichst schon vorab ausräumen. Typische „Konfliktfelder“ sind z.B. die Fragen, wie hoch der nachhaltige Ertrag des Unternehmens oder die benötigte betriebsnotwendige Liquidität („Working Capital“) ist oder welche Vermögenspositionen betrieblich sind oder privat.
1. Ermittlung des Working Capital
Der Unternehmenswert umfasst den Wert des gesamten operativen Geschäfts eines Unternehmens, wozu auch die Verbindlichkeiten und das für den Betrieb benötigte Kapital eines Unternehmens zählen. Der Unternehmenswert ist aber nicht der Kaufpreis, den verkaufswillige Unternehmer häufig mit dem Unternehmenswert gleichsetzen. Denn beim Kaufpreis – also dem Betrag, der dem Verkäufer letztlich zufließt – ist das Working Capital zu berücksichtigen, das unmittelbaren Einfluss auf den Unternehmenswert und damit den Kaufpreis hat. Insofern sind bei diesem Punkt intensive Diskussionen zwischen Verkäufer und Käufer zu erwarten. Um einen Streit über die zutreffende Höhe des Working Capital zu vermeiden, sollte professionell ein Referenzwert ermittelt werden, der auf einer genauen Analyse der Unternehmenszahlen der vergangenen 12 bis 24 Monate basiert. Ist das aktuelle Working Capital am Übergabestichtag dann höher als der Referenzwert, erhöht sich der Kaufpreis entsprechend und umgekehrt. Um dies zu verdeutlichen, ist eine detaillierte Übergangsrechnung vom Unternehmenswert zum Kaufpreis zu erstellen, die alle Positionen berücksichtigt, die bei der Überführung vom Unternehmenswert auf den Kaufpreis erhöhend oder verringernd relevant sind. in der Tabelle ist diese Überleitung kurz dargestellt:
| Position | Wirkung auf Kaufpreis |
|---|---|
| Unternehmenswert | Ausgangswert |
| + Barmittel (Cash) | erhöht |
| − Bankschulden / Darlehen | senkt |
| − Pensionsrückstellungen etc. (Debt-like) | senkt |
| +/− Working-Capital-Anpassung vs. Referenzwert | erhöht oder senkt |
| − Mindest-Barliquidität im Unternehmen | senkt |
| = Kaufpreis (Equity Value) | Ergebnis |
2. Nachhaltiger Ertrag
Für die Ermittlung des Unternehmenswertes wird sehr häufig auf den nachhaltigen Ertrag des Unternehmens abgestellt. Dies hat sich gerade in den vergangenen Jahren als herausfordernd erwiesen, da Sondereffekte wie die Pandemie oder die Energiepreisexplosion den Ertrag von Unternehmen stark beeinflusst haben. Aber auch nicht marktkonforme Gesellschaftergehälter oder Pachten, aufgeschobene Investitionen oder nicht betriebsnotwendige Aufwendungen beeinflussen das Ergebnis eines Unternehmens.
Dann stellt sich am Verkaufszeitpunkt die Frage, was der „nachhaltige“ Ertrag des Unternehmens tatsächlich ist. Verkäufer und Käufer haben hier in der Regel eine unterschiedliche Einschätzung: Während der Verkäufer die Folgen von Sonderereignissen wie Corona und Inflation herausrechnet, macht der Käufer auf zu niedrige (Gesellschafter- oder) Geschäftsführergehälter und ausstehende Investitionen aufmerksam. In dieser Situation sollte der Unternehmer objektiv den Wert seines Unternehmens ermitteln (lassen), um seine eigene Werterwartung zu plausibilisieren und eine geeignete Grundlage für die Verhandlungen mit dem Käufer zu schaffen. An dieser Stelle können Berater im Rahmen der Unternehmensbewertung alle wesentlichen wertbeeinflussenden Parameter ausweisen und bei Fragen wie dem angemessenen Geschäftsführergehalt oder Pachthöhen auf unabhängige Gutachter oder Benchmark-Daten zugreifen.

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3. Abgrenzung von betrieblichem und privatem Vermögen im Unternehmen
In mittelständischen Unternehmen ist es nicht selten der Fall, dass Vermögenswerte wie Immobilien, Fahrzeuge oder auch Kunstgegenstände dem Unternehmen rechtlich gehören, aber eigentlich dem Privatvermögen des Unternehmers zugeordnet werden müssen. Es muss daher die Frage beantwortet werden, was das Unternehmen operativ wirklich benötigt und wem es gehört.
Berater helfen dabei, diese betriebs- und nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerte zu identifizieren und zu bewerten, um dann entscheiden zu können, ob sie als Unternehmensvermögen mitverkauft oder ggf. über Miet-/Service- oder Nutzungsverträge eingebunden werden sollen. Nur so lassen sich diesbezügliche Konflikte zwischen Käufer und Verkäufer beilegen oder von vornherein vermeiden.
Da das Thema Unternehmenswert ein hohes Konfliktpotenzial bietet, ist übergabewilligen Unternehmern eine frühzeitige und professionelle Auseinandersetzung mit diesem Thema unbedingt zu empfehlen. Hier sollten dann entsprechende Experten eingebunden werden. Ein solcher ist auch die VR NachfolgeBeratung, die mit großer Kompetenz objektivierte und qualitativ hochwertige Unternehmensbewertungen für den Mittelstand erstellt und sehr gern als Sparringspartner bei konkreten Fragen zur Verfügung steht.

