Die Pensionszusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Renteneintrittsalters ein lebenslanges Ruhegeld zu vertraglich vereinbarten Konditionen zu. Die Pensionszusage ist auch als Altersvorsorge für Sie interessant, wenn Sie geschäftsführender Gesellschafter sind. Denn in der Regel erfolgen für Sie keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse.