VERMÖGENSANLAGE

Der Unternehmer als Investor

Den Verkaufserlös investieren viele (Ex-)Unternehmer in eine neue Beteiligung. Eine gute Idee?

Nach dem Firmenverkauf fehlt vielen Unternehmern die unternehmerische Arbeit. Dann wenden sie sich an „ihren“ M&A-Berater mit dem Wunsch nach einem neuen Betätigungsfeld. Eine Direktbeteiligung an einem jungen Start-up oder einem etablierten Mittelständler kann den Weg dahin öffnen. Vorher sollten sie dabei nicht nur die Risiken und Chancen der Beteiligung selbst prüfen, sondern auch etwaige Klauseln im Verkaufsvertrag ihres eigenen Unternehmens, welche Auflagen sie hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots erfüllen müssen. Häufig ist damit eine Mehrheitsbeteiligung in „ihrer“ Stammbranche ausgeschlossen. Das ist aber gar nicht unbedingt eine schlechte Nachricht, im Gegenteil.

Denn zum einen wollte der Unternehmer durch den Verkauf ja oft die eigene unternehmerische Verantwortung reduzieren. Als Minderheitsgesellschafter kann er sich in der Regel auf eine zurückgenommene Rolle im Beirat/Aufsichtsrat und strategische Unterstützung o.Ä. beschränken. Zum anderen sinkt das eigene Klumpenrisiko, da eine Portfoliodiversifikation auf mehrere Beteiligungen oder Assetklassen einfacher möglich ist. Zum dritten gibt es keinen oder einen deutlich geringeren Druck, Kapital nachzuschießen, sollte der Kapitalbedarf der Beteiligung bspw. bei deutlichem Wachstum steigen.

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Andere Gesellschafter schätzen frühere Unternehmer als Co-Gesellschafter in aller Regel sehr. Denn neben ihrem Kapital bringen sie viel Erfahrungswissen und ein Netzwerk mit. Davon profitieren alle. Die Ex-Unternehmer wissen bspw., welche Prioritäten in welchen Konjunktur- und Entwicklungsphasen gesetzt werden sollten – ein echter Mehrwert vor allem für jüngere Unternehmen. Zugleich sind sie aber nicht mehr ins Tagesgeschäft eingebunden, sondern konzentrieren sich auf die Begleitung ihrer Investition. So bleibt mehr Zeit für Familie und Hobbys, ohne dass ihr „Unternehmer-Gen“ verkümmert.

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